In Deutschland gilt allgemein, dass Kreditinstitute und Broker die Kursgewinne sowie die Zins- und Dividendenerträge direkt versteuern bzw. an das Finanzamt abführen. Anders gestaltet sich das bei ausländischen Brokern und Copy-Trading-Plattformen, wie zum Beispiel:

Steuern beim Copy TradingWer hier Gewinne erzielt, muss diese in Deutschland selbst versteuern, denn hier gilt, dass jegliche Formen von Einkünften zu versteuern sind. Dabei werden das Copy Trading bzw. die hieraus resultierenden Gewinne üblicherweise als Finanzprodukt eingestuft, die der Abgeltungssteuer unterliegen.

Was ist die Abgeltungssteuer und für wen gilt sie?

Die Abgeltungssteuer greift bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Hierbei haben Singles einen Sparfreibetrag pro Jahr in Höhe von 801 Euro und Eheleute in Höhe von 1602 Euro. Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, die diese Freibeträge übersteigen, werden mit einem Steuersatz in Höhe von 25 Prozent, einem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und (soweit vorhanden) der Kirchensteuer besteuert.

Die Gewinne und Verluste aus einer Anlagengattung dürfen in Deutschland gegenüber bzw. aufgerechnet werden. Demnach können erlittene Verluste den zu versteuernden Betrag minimieren, sodass sich auch die Steuerlast verringert.

Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?

Wenn ein Einkommen (Gewinne) aus Kapitalerträgen erzielt wird, so muss bei der Einkommenssteuererklärung die Anlage KAP entsprechend ausgefüllt werden. Ratsam ist es, dieser Anlage auch die Kontoauszüge aus dem Handelskonto beizulegen. Hieraus können die Gewinne und Verluste einfach abgelesen und miteinander verrechnet werden. Sollte ein Jahr mit Verlusten enden, so darf dieser Minusbetrag als sogenannter Verlustvortrag auf das nächste Jahr entsprechend übertragen werden.

Was passiert, wenn die Gewinne nicht versteuert werden?

Copy Trading Gewinne versteuernIn der Regel kooperieren ausländische Anbieter nicht mit den deutschen Finanzbehörden. Das bedeutet aber nicht, dass Trader „ungeschoren“ davon kommen, wenn sie sich der Steuerpflicht in Deutschland entziehen.

Vielmehr sollten Trader beachten, dass die Vernetzung der Zentralbanken in Europa und im entfernten Ausland kontinuierlich fortschreitet und schon jetzt einige Länder und Staaten die Kapitalerträge den deutschen Finanzbehörden melden. Aus diesem Grund ist es nicht ratsam, auf die Angabe der Gewinne und Verluste in der jährlich abzugebenden Einkommenssteuererklärung zu verzichten.

Müssen Top-Trader ihre Einnahmen auch versteuern?

Die Steuersituation ändert sich, wenn man sich nicht als Trader, sondern als Top-Trader (Signalgeber) beim Copy Trading anbietet. Zwar werden auch hier Gewinne erwirtschaftet, es sind aber keine Gewinne aus dem Trading selbst. Vielmehr wird der Top-Trader durch die jeweilige Copy-Trading-Plattform an den Gewinnen beteiligt. Demzufolge agiert der Top-Trader als Selbstständiger und muss eine Rechnung an die Tradingplattform stellen, womit er Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit generiert und somit dem Einkommenssteuergesetz unterliegt.

Die Steuerhöhe ist hier davon abhängig, wie viel der Top-Trader verdient. Fallen die Einnahmen gering aus, so könnten diese als Nebeneinkommen in der Steuererklärung angegeben werden. Sollten die Einnahmen jedoch höher sein und ggf. das Gehalt aus dem Hauptjob übersteigen, so würden die Einnahmen aus dem Trading als Haupteinkommen gezählt werden.

Copy Trading Steuern FAQUnd wer dann im Jahr über 250.000 Euro mit dem Copy Trading verdient, der wird mit hoher Wahrscheinlichkeit noch mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) in Berührung kommen und ein Gewerbe anmelden müssen. Wie nun die Einnahmen aus dem Copy Trading genau versteuert werden müssen, sollte unbedingt mit einem Steuerberater besprochen werden.

Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar. Copytrading-online.de ist nicht dazu befugt, steuerliche Tipps zu geben oder eine Steuerberatung zu erteilen. Es werden hier lediglich die Rahmenbedingungen für eine Besteuerung von Gewinnen aus dem Copy Trading näher beleuchtet werden. Bei Fragen ist ein professioneller Steuerberater zu konsultieren.